Von Daniel Schulz, residir GmbH · Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Nachweis Ihres Vermieters, dass Sie tatsächlich in eine Wohnung eingezogen sind. Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) muss der Wohnungsgeber sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen, und Sie brauchen sie für die Anmeldung beim Bürgerbüro. Fehlt sie oder ist sie falsch, drohen dem Wohnungsgeber bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Unser Haus in der Ländstraße im Lehel ist für Gäste gedacht, die für einige Wochen oder Monate nach München kommen. Bei solchen Aufenthalten kommt die Frage nach der Wohnungsgeberbestätigung meist in der ersten Woche. Hier steht, was in das Formular gehört, wer unterschreibt und was in Untermiete, im Boardinghouse oder in der möblierten Wohnung auf Zeit gilt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet die Meldebehörde.
In diesem Artikel:
- Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wer ist Wohnungsgeber?
- Wie sieht eine Wohnungsgeberbestätigung aus?
- Formular und Vorlage in München
- Frist und Zeitpunkt
- Ummelden ohne Wohnungsgeberbestätigung
- Bußgelder nach § 54 BMG
- Häufige Fehler
- Fazit
- Häufige Fragen
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 19 Bundesmeldegesetz (Mitwirkung des Wohnungsgebers) |
| Wer stellt aus | Wohnungsgeber: Vermieter, Hausverwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter, bei Eigentum Sie selbst |
| Frist | 2 Wochen nach dem Einzug |
| Pflichtangaben | Wohnungsgeber, ggf. Eigentümer, Adresse, Einzugsdatum, Namen der einziehenden Personen |
| Form | schriftlich oder elektronisch |
| Formular München | PDF der Stadt München oder online über das Bürgerservice-Portal |
| Bußgeld | bis 1.000 Euro (fehlend, falsch, verspätet), bis 50.000 Euro (Scheinanmeldung) |
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung genau? Ein kurzes Dokument, mit dem der Wohnungsgeber der Meldebehörde bestätigt, dass eine bestimmte Person an einem bestimmten Tag eingezogen ist. Der Gesetzgeber hat sie 2015 mit dem Bundesmeldegesetz wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu erschweren. Ein Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Im Alltag heißt das Papier oft anders: Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbestätigung oder Vermieterbescheinigung. Gemeint ist für die Anmeldung immer dasselbe. Aufpassen sollten Sie nur bei einer Vermieterbescheinigung für Jobcenter oder Wohngeldstelle, das ist ein anderes Formular mit Angaben zu Miete und Nebenkosten.
Gebraucht wird die Bestätigung bei jeder Anmeldung einer Wohnung, also auch, wenn Sie innerhalb Münchens umziehen. Wie Termin, Unterlagen und Online-Anmeldung ablaufen, steht in unserem Ratgeber Ummelden München. Hier geht es nur um die Bestätigung selbst.
Wer ist Wohnungsgeber? Untermieter, Eltern, Eigentum
Wer ist Wohnungsgeber? Das Gesetz meint die Person, die Ihnen die Wohnung tatsächlich überlässt. Das ist nicht immer der Eigentümer. Ausstellen darf die Bestätigung nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung (§ 19 Abs. 1 BMG).

Untermieter und „Freundin zieht ein“
Bei der Wohnungsgeberbestätigung für Untermieter ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Er füllt das Formular aus und trägt zusätzlich Name und Anschrift des Eigentümers ein. Das gilt genauso, wenn die Freundin oder der Partner in Ihre Mietwohnung zieht: Sie als Mieter stellen die Wohnungsgeberbestätigung aus, eine Unterschrift des Vermieters braucht es dafür nicht.
Ob der Vermieter der Untervermietung zustimmen muss, ist eine Frage des Mietrechts, nicht des Melderechts. Klären Sie das vor dem Einzug, damit die Anmeldung nicht zum Streitpunkt wird.
Eltern, Familienmitglieder und Eigentum
Ziehen Kinder zurück zu den Eltern oder kommen weitere Familienmitglieder dazu, stellen die Eltern als Wohnungsgeber die Bestätigung aus. Eine Wohnungsgeberbestätigung der Eltern als Vorlage unterscheidet sich nicht vom normalen Formular.
Bei Eigentum ist es einfacher: Wer in die eigene Wohnung oder das eigene Haus zieht, bestätigt den Einzug selbst. Die Stadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung auch für sich selbst ausfüllen. Selbst ein Umzug innerhalb desselben Hauses braucht eine neue Bestätigung.
Boardinghouse, möbliert auf Zeit und Monteurzimmer
Wer eine möblierte Wohnung auf Zeit mit Mietvertrag bezieht, bekommt die Bestätigung vom Vermieter oder der Verwaltung, wie bei jeder anderen Wohnung. Ob der Vertrag befristet ist, spielt dafür keine Rolle, entscheidend ist der tatsächliche Einzug.
In einem Boardinghouse oder Hotel gelten Sonderregeln für Beherbergungsstätten: Eine Meldepflicht entsteht erst nach mehr als sechs Monaten, ohne gemeldete Wohnung in Deutschland schon nach drei Monaten. Wird die Anmeldung fällig, ist der Betreiber der Wohnungsgeber. Bei einem Boardinghouse im Lehel wie unserem stellt die residir GmbH die Bestätigung dann aus.
Ähnlich ist es bei Handwerkern auf Montage. Bucht der Arbeitgeber ein Monteurzimmer München für einige Wochen, ist meist keine Anmeldung nötig, solange der Wohnsitz zu Hause gemeldet bleibt. Bleibt das Team länger, fragen Sie den Betreiber frühzeitig nach der Bestätigung.
Erst ankommen, dann in Ruhe suchen
Ab Herbst 2027 vermieten wir in der Ländstraße 6 im Lehel 54 möblierte Apartments mit eigener Küche, Waschmaschinen und schnellem WLAN, die U-Bahn Lehel liegt wenige Gehminuten entfernt. Für alle, die nach dem Umzug einige Wochen oder Monate überbrücken wollen, ist Wohnen auf Zeit in München bei uns schon jetzt anfragbar.
Wie sieht eine Wohnungsgeberbestätigung aus?
Wie eine Wohnungsgeberbestätigung aussieht, schreibt § 19 Abs. 3 BMG vor. Ein bestimmtes Layout gibt es nicht, ein formloses Schreiben genügt, solange alle Pflichtangaben drinstehen:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Name des Eigentümers, wenn der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist
- Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug) mit Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller einziehenden, meldepflichtigen Personen
Dazu kommen Datum und Unterschrift. Die Formulare der Städte enthalten außerdem einen Hinweis auf die Bußgelder, als Muster sind sie deshalb meist die bessere Wahl als ein selbst geschriebener Vordruck. Wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, prüfen Sie besonders Einzugsdatum und die Schreibweise der Namen, beides wird mit dem Ausweis abgeglichen.

Wohnungsgeberbestätigung München: Formular, Vorlage und PDF
Die Wohnungsgeberbestätigung für München gibt es als PDF direkt auf stadt.muenchen.de, Stichwort „Wohnungsgeberbestätigung“. Das Formular der Stadt ist zugleich die einfachste Vorlage als PDF: als ausfüllbares PDF am Bildschirm ausfüllen oder als Vordruck zum Ausdrucken nehmen. Andere Städte und Gemeinden in Bayern haben eigene Formulare, inhaltlich sind sie gleich, weil das Bundesgesetz die Angaben festlegt.
Der Mieter bringt die Bestätigung in der Regel zum Termin im Bürgerbüro mit. Der Wohnungsgeber kann sie in München aber auch selbst abgeben, per Post an das Bürgerbüro in der Ruppertstraße oder per E-Mail. Die Zuständigkeit liegt beim Kreisverwaltungsreferat.
Wohnungsgeberbestätigung online abgeben
Elektronisch geht es über das Bürgerservice-Portal im BayernPortal. Der Wohnungsgeber braucht dafür einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein BayernID-Konto, das mit dem Ausweis registriert wurde. Nach dem Absenden erhält er ein Zuordnungsmerkmal, das er an den Mieter weitergibt (§ 19 Abs. 4 BMG). Damit findet das Bürgerbüro die Bestätigung bei der Anmeldung.
Vorlagen als Word-Datei oder Muster von Immobilienportalen sind erlaubt, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Wer nach einer Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt sucht, meint dasselbe Dokument. Mit dem offiziellen Formular „zur Vorlage bei der Meldebehörde“ ersparen Sie sich Rückfragen im Bürgerbüro.
Frist: zwei Wochen nach dem Einzug
Nach § 17 Abs. 1 BMG müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Für die Bestätigung gilt dieselbe Frist: Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb dieser zwei Wochen bestätigen. Er darf bei der Meldebehörde nachfragen, ob Sie sich tatsächlich angemeldet haben.
Kann man die Wohnungsgeberbestätigung vor dem Einzug ausstellen? In der Praxis unterschreiben viele Vermieter sie bei der Schlüsselübergabe, und das ist auch der beste Zeitpunkt. Eingetragen wird aber das tatsächliche Einzugsdatum, und anmelden können Sie sich erst, wenn Sie eingezogen sind.
Für kurze Aufenthalte gilt die Frist oft gar nicht. Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und eine weitere Wohnung höchstens sechs Monate nutzt, muss sich dort in der Regel nicht anmelden. Wie das in Beherbergungsstätten geregelt ist und was ein Boardinghouse rechtlich von einer Wohnung unterscheidet, erklärt unser Artikel Was ist ein Boardinghouse.
Bei einem Auszug innerhalb Deutschlands brauchen Sie keine eigene Bestätigung. Sie melden sich am neuen Wohnort an, die Abmeldung am alten Ort geschieht automatisch.
Ummelden ohne Wohnungsgeberbestätigung
Ummelden ohne Wohnungsgeberbestätigung ist in München möglich, aber nur mit Nachreichen. Wer beim Termin keine Bestätigung hat, unterschreibt im Bürgerbüro eine Erklärung, dass er sie innerhalb von zwei Wochen nachreicht. Die Stadt stellt dafür ein eigenes Formular bereit, das auf der zweiten Seite gleich den Vordruck für den Wohnungsgeber enthält.
Verweigert der Vermieter die Bestätigung oder kommt sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich also nicht einfach gar nicht an. Das Bürgerbüro kann den Wohnungsgeber selbst um Auskunft bitten.
Eine Wohnungsgeberbestätigung ohne Mietvertrag ist übrigens kein Problem. Ob Sie bei Freunden einziehen, bei den Eltern wohnen oder in einer WG ohne eigenen Vertrag: Bestätigt wird der Einzug, nicht das Mietverhältnis.

Bußgelder nach § 54 BMG
Das Bundesmeldegesetz kennt zwei Stufen. Ein Bußgeld bis 1.000 Euro droht, wenn der Wohnungsgeber die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt. Dieselbe Obergrenze gilt für Mieter, die sich nicht oder zu spät anmelden.
Deutlich teurer wird es bei Scheinanmeldungen. Wer eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt, obwohl dort niemand einzieht oder einziehen will, riskiert bis zu 50.000 Euro (§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 54 BMG). In München kann die Behörde laut ihrem Formular bei fehlender Bestätigung zusätzlich ein Zwangsgeldverfahren einleiten.
Das sind Höchstbeträge. Wie viel im Einzelfall fällig wird, entscheidet die Behörde.
Häufige Fehler bei der Wohnungsgeberbestätigung
- Mietvertrag statt Bestätigung mitgebracht: Der Vertrag reicht im Bürgerbüro nicht.
- Eigentümer fehlt: Bei Untermiete oder Hausverwaltung muss der Name des Eigentümers mit aufs Formular.
- Falsches Datum: Eingetragen wird der tatsächliche Einzug, nicht der Vertragsbeginn.
- Nicht alle Personen eingetragen: Kinder und Partner, die mit einziehen, gehören ebenfalls auf die Bestätigung.
- Zu lange gewartet: Wer erst nach Wochen nach der Bestätigung fragt, gerät mit der Zwei-Wochen-Frist in Verzug.
Ein weiterer Fehler betrifft Dienstreisen. Für eine kurze Geschäftsreise, etwa mit einer Unterkunft zur Messe München für ein paar Nächte, besteht keine Meldepflicht. Wer dagegen über Monate in einem Serviced Apartment wohnt, geht oft davon aus, dass nie eine Anmeldung nötig ist. Ab sechs Monaten, ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland schon ab drei, sieht das anders aus.
Ob eine Unterkunft als Beherbergungsstätte gilt oder als Wohnung, hängt vom Vertrag ab. Ein Boardinghouse mit Beherbergungsvertrag wird anders behandelt als eine Wohnung mit Mietvertrag, den Unterschied zum Aparthotel erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
Fazit: bei der Schlüsselübergabe danach fragen
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Formular mit fünf Pflichtangaben, das der Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen ausstellen muss, bei Untermiete der Hauptmieter, bei Eigentum Sie selbst. Wer nur übergangsweise in München wohnt, etwa in unseren Apartments im Lehel, klärt die Meldepflicht am besten vor der Anreise.
Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers, dass eine Person in eine Wohnung eingezogen ist. Sie ist nach § 19 Bundesmeldegesetz Pflicht und wird für die Anmeldung bei der Meldebehörde gebraucht.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Wohnungsgeber aus, also in der Regel der Vermieter, die Hausverwaltung oder bei Untermiete der Hauptmieter. Wer in die eigene Eigentumswohnung zieht, bestätigt den Einzug selbst.
Bis wann muss die Wohnungsgeberbestätigung vorliegen?
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bestätigen. Das ist dieselbe Frist, die für Ihre Anmeldung gilt.
Wo bekomme ich das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung in München?
Die Stadt München stellt das Formular als PDF auf stadt.muenchen.de bereit. Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung dort auch online über das Bürgerservice-Portal abgeben, dafür braucht er einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Kann ich mich ohne Wohnungsgeberbestätigung ummelden?
Ja, in München können Sie sich auch ohne Bestätigung anmelden, müssen sie aber innerhalb von zwei Wochen nachreichen. Verweigert der Vermieter die Bestätigung, müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Braucht ein Untermieter eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, auch Untermieter sind meldepflichtig und brauchen eine Wohnungsgeberbestätigung. Ausgestellt wird sie vom Hauptmieter, der als Wohnungsgeber auch den Namen des Eigentümers angibt.
Welches Bußgeld droht ohne Wohnungsgeberbestätigung?
Stellt der Wohnungsgeber die Bestätigung nicht, falsch oder zu spät aus, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer eine Adresse für eine Scheinanmeldung zur Verfügung stellt, riskiert bis zu 50.000 Euro.


